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AKTUELLES
Archiv 2001

zum aktuellen Jahr

Die Wahl der Sprecher der Richteramtsanwärter für das Jahr 2002 am 21.12.2001 brachte folgendes Ergebnis:

  • Dr. Peter Barth
  • MMag. Doris Obereder
  • Mag. Regina Sauschlager
  • Mag. Alain Theuerl

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Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidiums

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Wende beim Projekt Justizpalast
Bericht des Betriebsausschusses beim LG ZRS Wien vom 6.12.2001

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Die Neuwahl von Präsidium und Vorstand der Richtervereinigung vom 29.11.2001 ergab:

Präsidentin Dr. Barbara Helige BG Döbling
1. Vizepräsident Dr. Gerhard Reissner BG Floridsdorf
2. Vizepräsidnet Dr. Wolfgang Aistleitner OLG Linz
3. Vizepräsident Mag. Werner Zinkl LG f. Strafsachen Graz
Vorstandsmitglieder
Oberster Gerichtshof Dr. Anton Spenling OGH
Verwaltungsgerichtshof Dr. Markus Thoma VwGH
OLG-Sprengel Graz Dr. Klaudia Fössl-Emberger LG f. ZRS Graz
Mag. Manfred Herrnhofer LG Klagenfurt
Mag. Bernd Pühringer LG Leoben
OLG-Sprengel Innsbruck Dr. Georg Menardi OLG Innsbruck
Mag. Kornelia Ratz LG Feldkirch
OLG-Sprengel Linz Dr. Manfred Hartmair BG Wels
Dr. Elisabeth Schmidbauer LG Salzburg
Dr. Ernst Schütz OLG Linz
OLG-Sprengel Wien Mag. Doris Hotter-Kaiser HG Wien
Dr. Elisabeth Körner BG Wr. Neustadt
Mag. Frederick Lendl LG f. Strafsachen Wien
Dr. Karl Mitterhöfer LG Eisenstadt
Mag. Charlotte Schillhammer BG Leopoldstadt
Dr. Günter Siegl LG Korneuburg
Richteramtsanwärter Mag. Iris Strebinger OLG-Sprengel Wien

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Durchbruch für die Zivilverfahrensnovelle

Bericht von Curd Steinhauer vom 24.11.2001

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Neuwahl der Sektion Krems

Die Wahl der Sektion Wiener Neustadt am 14.11.2001 brachte folgendes Ergebnis:
Obfrau: Dr. Elisabeth Körner
1. Stellvertreter: Dr. Herbert Beran
2. Stellvertreter: Dr. Brigitte Pomp
weitere Mitglieder: Sabine Längle, HR Dr. Gerhard Auer

zu den Sektionen

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Stellungnahme zum Plan des Bundesministeriums für Justiz für eine neue Gerichtsorganisation

Ausführliche Stellungnahme mit Position der Standesvertretung, Argumenten zum Vorschlag des Bundesministers und Gerichtsliste mit Veränderungen; 18.9.2001.
zur Stellungnahme

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Bericht über das 10. Richter/innen-Wochenende in Grafenast

Über 90 Kolleginnen und Kollegen trafen sich von 12. bis 14.10.2001
Thema: Justiz und das Fremde.
Bericht von Irene Kornauth

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Zweiseitigkeit des Kostenrekurses

Mit 8.8.2001 ist das 1. Euro-Umstellungsgesetz - Bund in Kraft getreten; darin befinden sich nicht unwesentliche Änderungen der ZPO...
weiter

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Neuer Normalkostentarif

Mit 1.7.2001 ist ein neuer Normalkostentarif in Kraft getreten, der sowohl eine Erhöhung der Gerichts- als auch der Rechtsanwaltskosten enthält.
zur Verordnung
zum Tarif
(PDF 152 KB)

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Schmerzengeld bei Tötung eines nahen Angehörigen

OGH-Entscheidung bringt Wende in der Judikatur

Bisher wurde von der Judikatur ein Schmerzengeldanspruch der Hinterbliebenen bei Tötung von Kindern oder anderen nahen Angehörigen nicht, oder jedenfalls nur in den wenigen, besonderen Fällen zuerkannt, in denen die Trauerreaktionen zu einer eigenen Beeinträchtigung mit Krankheitswert (Depression) geführt hatten. Dies wurde schon längere Zeit als äußerst unbefriedigend empfunden, werden doch regelmäßig für relativ geringfügige Verletzungen zigtausende Schillinge Schmerzengeld zuerkannt. Dass bei Tötung eines Kindes, die von den Betroffenen als weit beeinträchtigender erlebt wird, überhaupt kein Ersatz zustehen soll, war für juristische Laien kaum verständlich und auch für Juristen kaum mehr argumentierbar, außer durch Hinweis auf die unbefriedigende Gesetzeslage.

Nun hat der Oberste Gerichtshof im Falle der Tötung eines 8-jährigen Mädchens bei einem Verkehrsunfall eine mutige Entscheidung gefällt. Unter Annahme einer Gesetzeslücke ("der dzt. Zustand kann nicht dem Plan des Gesetzgebers entsprechen") hat der OGH mittels einer Analogie zu ähnlichen Regelungen die Ersatzfähigkeit des Seelenschmerzes über den Verlust naher Angehöriger anerkannt, allerdings nur bei solchen Fällen, wo dem Schädiger grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt wird. Dies führt im Falle des getöteten Mädchens zur Abweisung des Schmerzengeldanspruches, macht aber in vielen anderen Fällen den Hinterbliebenen Hoffnung auf zumindest geringfügigen Ersatz für den erlittenen Schmerz.

Was bedeutet diese Entscheidung für die Zivilgerichtsbarkeit? Da bisher bei Tötung des Opfers meist nur die Begräbniskosten zu ersetzen waren, waren die Verfahren, so die Ansprüche nicht überhaupt von den Versicherungen außergerichtlich abgefunden wurden, nicht besonders aufwändig. In Zukunft wird in solchen Fällen vermehrt über den Grund des Anspruches, d.h. über die Schuldfrage gestritten werden. Erste Bedeutung wird diese Entscheidung etwa auch für die Kaprun-Opfer erlangen.

OGH 16.5.2001, 2 Ob 84/01v

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Justizgespräche: 

 ANONYME ZEUGEN IM STRAFPROZESS:  
STRAFVERFOLGUNG versus GRUNDRECHTSSCHUTZ?

Einladung f. 19.6.2001

Bericht von der Veranstaltung

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Justitia 2001

Im Rahmen einer Galaveranstaltung in Wien wurde heute Nacht die Justita 2001 für die besten Websites mit juristischem Hintergrund vergeben.
The winner in the catagory "Allgemeine Wirtschaft" was:

Franz SCHMIDBAUER

for his

www.internet4jurists.at

Die tage- und nächtelange intensive Entwicklungs-, Gestaltungs und Betreuungstätigkeit findet mit der Heraushebung aus allen anderen in Österreich betriebenen Websites durch die Verleihung der Justitia 2001 durch eine Expertenjury eine besondere Anerkennung. Zu bewundern ist, dass Franz Schmidbauer diese Website alleine, ohne professionellen Webdesigner, ohne Redaktionsteam und bloß mit den geringen finanziellen und zeitlichen Ressourcen eines aktiven Richters und Vaters einer vielköpfigen Familie in so ansprechender, kompletter und stets aktueller Form gestalten konnte.
Dass Franz Schmidbauer vor diesem Hintergrund mit ebensolchem Eifer auch die Homepage der Richtervereiniung betreute, muss einmal mehr besonders bedankt werden.
Die Richtervereiniung ist stolz auf den erzielten Erfolg ihres Webmasters und gratuliert allerherzlichst.

Gerhard Reissner
Vizepräsident

Wien, 1.6.2001

(siehe auch Pressespiegel und www.rdb.co.at/justitia)

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Urheberrechtsgesetz online

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG), früher eine Sache für einige Spezialisten unter den Juristen, gewinnt durch das Internet neue Bedeutung. Ich habe daher eine aktuelle Version online gestellt. Die Ausgabe ist in sich verlinkt, sodass Querverweise bequem verfolgt werden können.

Die Ausgabe steht auch für Zitate zur Verfügung; der Link auf das gesamte Frameset lautet: http://www.richtervereinigung.at/gesetze/urhg.htm
Es kann aber auch auf einzelne Paragraphen gelinkt werden; als Textmarke dient die Paragraphenzahl (Achtung Leerzeichen!) mit einem Punkt; z.B. "#§ 110."

Die Dateibezeichnungen lauten:

Beispiel § 71: http://www.richtervereinigung.at/gesetze/urhg3a.htm#§ 71.

26.5.2001
Franz Schmidbauer

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Neuwahl der Bundessektionsleitung am 3.5.2001:

Mitglieder der Bundessektionsleitung

Vorsitzender: Dr. Klaus Schröder
Stellvertreter: Dr. Franz Plöchl
Mitglieder:

  • Dr. Wilfried Marte, LG Feldkirch

  • Dr. Klaus Jenewein, LG Innsbruck

  • Dr. Werner Lux, OLG Innsbruck

  • Dr. Marcus Witek, StA Salzburg

  • Dr. Franz Mair, LG Ried

  • Dr. Herbert Beran, BG Wiener Neustadt

  • Dr. Karl Mitterhöfer, LG Eisenstadt

  • Dr. Thomas Mühlbacher, StA Leoben

  • Dr. Brigitte Melchart, LG Klagenfurt

  • Mag. Christiane Kaiser, HG Wien

  • Mag. Claudia Ortner, LG f. Strafsachen Wien

  • Dr. Heinrich Zens, VwGH

  • Dr. Georg Hradil, OGH

  • Dr. Hans Sperl, LG f. ZRS

  • Dr. Andrea Spacek, RiAA

  • Dr. Barbara Helige, Präsidentin der RIV

  • Dr. Friedrich Matousek, Präsident der VdÖStA

Mitglieder der erweiterten Bundessektionsleitung

  • Mag. Marlene Ender, LG Feldkirch

  • Dr. Georg Menardi, OLG Innsbruck

  • Mag. Alexander Mänhardt, BG Salzburg

  • Dr. Harald Koch, StA Linz

  • Dr. Günther Siegl, LG Korneuburg

  • Mag. Gerhard Jarosch, StA Eisenstadt

  • Dr. Walter Plöbst, StA Graz

  • Dr. Gottfried Kranz, StA Klagenfurt

  • Dr. Dieter Derbolav, OLG Wien

  • Mag. Andreas Freundorfer, ASG Wien

  • Dr. Paul Palkovits, BG Wien

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Neuwahl der Sektion Krems

Die Wahl der Sektion Linz/Steyr am 29.3.2001 brachte folgendes Ergebnis:
Obfrau: Dr. Andrea Michalec (BG Langenlois)
1. Stellvertreter: Dr. Herbert Mischer (LG Krems)
2. Stellvertreter: Dr. Norbert Klaus (LG Krems)
zu den Sektionen

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Neuwahl der Sektion Linz/Steyr

Die Wahl der Sektion Linz/Steyr am 15.3.2001 brachte folgendes Ergebnis:
Obfrau: Mag. Susanne Mayr (LG Linz)
1. Stellvertreter: Dr. Wolfgang Poth (LG Steyr)
2. Stellvertreter: Dr. Christian Bergmayr (OLG Linz)
zu den Sektionen

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Ust-Befreiung für ärztliche Gutachtertätigkeit: 21.3.2001 

Das OLG Linz hat in mehreren Entscheidungen vom 16.3.2001 Entscheidungen des LG Wels (siehe unten) bestätigt: 12 Rs 73/01v, 12 Rs 89/01x, 12 Rs 91/01v  und 12 Rs 92/01p).
Entscheidung des OLG Linz
24.4.2001: nunmehr auch das ZRS Wien zu 42 R 134/01v

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Neuwahl der Sektion Höchstgerichte

Die Wahl der Sektion Höchstgerichte am 14.3.2001 brachte folgendes Ergebnis:
Obmann: HR d OGH Dr. Anton Spenling
Stellvertreter: 1. HR d VwGH Dr. Markus Thoma
                    2. HR d OGH Dr. Michael Danek
zur Sektionenseite

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Weiter keine Ust-Befreiung für ärztliche Gutachtertätigkeit: Erlass des BMF ist EU-rechtswidrig.

Ärztliche Gutachtertätigkeit ist entgegen der Änderung der UStR 2000 nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese im Zuge einer Heilbehandlung in der  Humanmedizin erfolgt, nicht aber zur Klärung der Frage, ob Anspruch auf eine bestimmte  Leistung der Sozialversicherung besteht (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG, Art 13 Teil A Buchstabe c 6. MwSt-RL). Mittlerweile haben bereits mehrere Gerichte entschieden, dass der Erlass im Bereich der Gerichtsbarkeit nicht anzuwenden ist.
11.3.2001
Entscheidung LG Wels (mit Auszug des Erlasses)  

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Das Kapitel "Österreich und die EU" wurde von Mathias Neumayr neu gefasst und dem aktuellen Stand angepasst - eine Kurzzusammenfassung der rechtlichen Hintergründe - ein Muss für jeden Juristen! 
13.1.2001
zum Artikel

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Justitia im Winter - Gedanken des Webmasters zum Jahreswechsel

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Zum Archiv 2000