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AKTUELLES

Notwehrmaßnahmen beschlossen

 

Da von den politisch Verantwortlichen nicht erreicht werden konnte, dass die dringend benötigten zusätzlichen Planstellen für Richter/Richterinnen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen zur Verfügung gestellt werden, beschlossen der Vorstand der Vereinigung der Österreichischen Richter und der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18.9.2004 als Notwehrmaßnahme, im Jänner 2005 zwei Wochen eine verhandlungsfreie Zeit einzuschieben.

Sollte eine Aufstockung der Planstellen nicht erreicht werden, müssen weitere Wochen in den folgenden Monaten verhandlungsfrei gehalten werden. Für die Monate März, April und Juni wurde bereits je eine Woche festgelegt.

Die richterliche Tätigkeit wird in der Öffentlichkeit vielfach nur als Verhandlungstätigkeit wahrgenommen. Tatsächlich entfällt jedoch der größere Teil der Arbeit auf Vorbereitungsarbeit, auf das Ausarbeiten und Verfassen von Entscheidungen. Für diese Tätigkeiten soll in den verhandlungsfreien Zeiten Raum geschaffen werden. Der Arbeitsumfang ist - durch objektive Studien untermauert -, so hoch, dass ein Teil dieser weiteren Tätigkeiten parallel zu den Verhandlungen nicht durchgeführt werden kann, dass die dadurch bewirkte Belastung nicht verkraftbar ist.

Auf Grund des Fehlens von 150 Planstellen trotz gestiegener Arbeitslast durch neue Gesetze und stark gewachsener Kriminalität sind Verfahrensverzögerungen unausweichlich. Diese haben nicht die Richterinnen und Richter sondern die zuständigen Politiker zu verantworten. Die koordinierte Vorgehensweise der Richterinnen und Richter löst diese Folge weder aus noch verstärkt sie sie. Dadurch werden jedoch die Verschleierungs- und Beschönigungsversuche erschwert und die dramatische Situation verdeutlicht werden.

Selbstverständlich wird darauf geachtet werden, dass dringend notwendige Verhandlungen dennoch durchgeführt werden (Haftsachen, Verfahren mit Berührung von Grundrechten etc.).

Gerhard Reissner 

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