GERICHTE IN NOT

NOTSTANDSTAG

Die Situation bei den Höchstgerichten

von Anton Spenling

Anton SpenlingZum Zuständigkeitsbereich der Sektion Höchstgerichte gehört auch der Verwaltungsgerichtshof, der ein gutes Beispiel dafür ist, wozu Versäumnisse vieler Regierungen und des Gesetzgebers führen können. Die seit vielen Jahren immer wieder gegebenen Versprechungen, diesen hoffnungslos überlasteten Gerichtshof durch eine Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz zu entlasten, sind nach wie vor unerfüllt; die Arbeitsbelastung der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen ist unerträglich und ihr großer Einsatz kann nichts daran ändern, dass sie in Akten untergehen und die Verfahrensdauer inakzeptabel ist.

Man sollte glauben, dass man daraus für den Umgang mit Höchstgerichten gelernt hat und alles daran setzt, dem OGH ein vergleichbares Schicksal zu ersparen. Die Realität ist aber anders.

Die Arbeits- und Ausstattungsbedingungen beim OGH sind jetzt schon absolut indiskutabel. In Zivilsachen etwa muss ein Richter des OGH bis zu 140 Entscheidungsentwürfe in etwa 220 Arbeitstagen verfassen. Das ist etwa das Dreifache, was ein deutscher Höchstrichter zu bewältigen hat, wozu noch kommt, dass die deutschen Höchstgerichte wissenschaftliche Hilfskräfte für jeden Senat zur Verfügung haben, während der OGH - europaweit einmalig - für den ganzen Gerichtshof über keinen einzigen wissenschaftlichen Mitarbeiter verfügt. Bedenkt man, dass es immer wieder auch um Entscheidungen geht, die die Rechtspraxis für viele Jahre prägen und die tagelange-, manchmal sogar wochenlange Recherchen und Studien erfordern, ist klar, dass es schon bisher äußerst schwer war, die hohe Qualität aufrechtzuerhalten, die man zu Recht von einem Höchstgericht verlangt und die wir unbestritten auch immer gewährleistet haben.

Umso unverständlicher ist es, dass unsere Situation durch die völlig unzureichende Sach- und Personalausstattung noch erschwert wird. Das geht soweit, dass Hofräte des OGH immer wieder ihre Zeit mit Kopierarbeiten vergeuden müssen, dass der Ausfall einer Glühbirne zum logistischen Problem wird und dass in der hoffnungslos unterbesetzten Schreibabteilung beschlossene OGH-Entscheidungen wochen-, teilweise sogar monatelang herumliegen, bis sie abgefertigt werden können. Aufrufe zur Verfahrensbeschleunigung werden damit ad absurdum geführt; von weiteren Einsparungen zu sprechen, ist eine gefährliche Drohung.

Trotzdem soll es nun noch schlechter werden: Eine mit Jahresende freiwerdende Planstelle eines Hofrats des OGH wird nicht mehr nachbesetzt. Und nach den kolportierten Ankündigung der Regierung soll das ja offenbar nur der Anfang sein. Wenn das wahr wird, treiben wir sehenden Auges auf den Kollaps zu. Dagegen werden wir mit allen Mitteln ankämpfen.

Eines möchte ich aber - da ich bis jetzt nur vom OGH gesprochen habe - noch hinzufügen: Wir sind ein sehr wichtiger, aber doch nur ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die nur in ihrer Gesamtheit funktionsfähig ist. Uns ist daher klar, dass sich unser Eintreten für eine ordentliche Ausstattung nicht auf den OGH beschränken darf. Keinesfalls dürfen wir uns auseinanderdividieren lassen und unser Heil in Sonderwegen suchen. Wir werden daher auch dann unsere Stimme erheben, wenn es um Planstellenkürzungen bei den anderen Gerichten geht. Das ist nicht nur ein selbstverständlicher Akt der Solidarität, sondern unser vitales Interesse, weil wir wissen, dass unsere Arbeit ganz wesentlich von der Qualität der Entscheidungen der Vorinstanzen abhängig ist.

Die Gerichtsbarkeit darf nicht kaputt gespart werden.

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