Pressemitteilung
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Dr. Bernd Marin begründet die Dringlichkeit einer
Pensionsreform damit, dass eine "Richterswitwe" sich an
6.000,- EUR Pension 14 mal jährlich erfreuen könnte. Diese Aussage
ist nicht nur polemisch, sondern völlig falsch. Um die
Größenordnungen etwas zu Recht zu rücken:
Die genannten 6.000,- EUR übersteigen deutlich den höchsten Aktivbezug von mehr als 80 % der Richterinnen und Richter. Aber auch für die Witwen (Witwer) der wenigen, die in ihrer Aktivzeit mehr verdienenten (inkl. der Präsident des Obersten Gerichtshofs ), sind derartige " Witwenpensionsbezüge" völlig absurd. Wer erst ab dem Jahr jetzt in den Ruhestand tritt, erhält aufgrund der bereits wirksamen Durchrechnungsbestimmungen gar nicht mehr 80% des Letztbezuges als Pension. Stirbt ein Richter und hinterlässt er eine Witwe so wird diese - wie Dr. Marin selbstverständlich weiß - weniger als die Hälfte des Aktivbezugs Ihres Mannes erhalten, durchschnittlich weniger als die Hälfte der genannten 6.000,- EUR . Nur am Rande sei erwähnt, dass die richtigen Zahlen von dem Experten Dr. Marin durch einen einfachen Blick ins Gesetz ermittelt werden hätten können. Was in diesem Zusammenhang besonders besorgt machen muss: Hier wird eine Pensionsreform von Experten entworfen, die bei Ihren Annahmen um 100% falsch liegen . Um die Qualität der Beratungen muss einem unter solchen Umständen angst und bang werden. 18.5.2003 Dr.Barbara Helige |