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Bericht des Vorstandes an die Generalversammlung
gemäß § 19 Abs. 3 der Satzungen über die von den Vereinsorganen angewandten Mitteln zur Erreichung des Vereinszwecks Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit
1997 bis 2002
Als der Vorstand 1997 seinen Bericht an die Generalversammlung verfasste, geschah dies noch unter der Ägide unseres Präsidenten Sepp Klingler. Es stimmt traurig, dass er - nach seinem Unfall vom 20.5.1999 - heute nicht mehr bei uns sein kann. Er war ein leidenschaftlicher Kämpfer für richterliche Unabhängigkeit und hat diese in seiner Berufsausübung auch beispielhaft gelebt. Wir werden ihn nicht vergessen.
A) Persönliche Unabhängigkeit durch adäquates richterliches Dienst- und Besoldungsrecht:
Nicht von ungefähr stellte sich zu Beginn der fünfjährigen, nun auslaufenden Periode ein großer Erfolg auf dem Gehalts- und Dienstrechtssektor ein. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Emanzipierung der Richterschaft von der Verwaltung in Gehalts- und Dienstrechtsbelangen. Dazu schlug sich eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der Richterschaft. Vergessen wir in dem Zusammenhang nicht: Auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung stellt einen wichtigen Faktor für den Ausbau der Unabhängigkeit dar. Nach zähen Verhandlungen, die immer wieder auch durch Versammlungen und zuletzt durch Streikdrohungen unterstützt wurden, konnte im Mai 1998 durch die Geschlossenheit der Kollegenschaft eine tiefgreifende Änderung des Gehaltssystems erreicht werden. Erstmalig in der Geschichte unseres Dienstrechts trägt die Struktur den speziellen Gegebenheiten der Richterlaufbahn umfassend Rechnung. Die schon im verhältnismäßig jungen Lebensalter außerordentlich hohe Verantwortung wird durch ein deutlich angehobenes Anfangsgehalt mehr als früher respektiert. Gleichzeitig wurden die Gehälter der Höchstrichter auf ein Niveau angehoben, das ihrer staatsrechtlichen Funktion annähernd entspricht. Dass dieser Erfolg in einer Zeit verbucht werden konnte, in der das budgetäre Korsett dem öffentlichen Dienst immer enger zugeschnürt wurde, darf besonders betont werden.
Vor dem Hintergrund unseres Vereinszwecks war es auch ein besonders wichtiger Erfolg, jegliche die Richter betreffenden Bestimmungen aus dem Beamtendienstrechtsgesetz zu eliminieren und sie im Richterdienstgesetz zu platzieren. Damit wurde auch auf legistischer Ebene die unterschiedliche Stellung von Richtern einerseits und Beamten andererseits mit aller Konsequenz durchgezogen. Das war durchaus nicht selbstverständlich, plante doch Finanzstaatssekretär Ruttensdorfer noch im Zuge der Gehaltsverhandlungen, die Unversetzbarkeit der Richter auszuhöhlen und hier Kategorien aus dem Beamtendienstrecht einzuführen. Es bedurfte eines entrüsteten Proteststurms der Standesvertretung, um ihn zur Aufgabe dieses Gedankens zu bestimmen.
Hier ist auch noch die Pensionsreform hervorzuheben, bei der durch das neue Gehaltssystem das Ärgste verhindert werden konnte. Da nun das höchste Gehalt viel früher erreicht wird, bewirkt das System der Durchrechnung, das auf das Einkommen der letzten 15 Jahre für die pensionsrechtliche Bemessungsgrundlage abstellt, nicht die schmerzhaften Folgen, die es in anderen Gehaltssystemen entfaltet.
B) Unabhängigkeit durch adäquate Ressourcenausstattung:
Von notorischen Schwierigkeiten ist die Situation beim Personalstand geprägt. Nachdem - nicht zuletzt aufgrund der Personalanforderungsrechnung - in den Jahren vor 1997 deutliche Personalaufstockungen erzielt worden waren, verlief die Entwicklung in den späten 90ern deutlich ungünstiger. Ein Sparpaket löste das andere ab. Die gesammelten Kräfte mussten dafür eingesetzt werden, den Personalstand zu erhalten bzw. die für neue Gesetze dringend benötigten zusätzlichen Planstellen zu erkämpfen. Zu diesem Zweck verstärkten wir die Öffentlichkeitsarbeit; immer wieder kehrten wir die Notwendigkeit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit für die Sicherheit des Landes hervor. Wenn insgesamt auch die Arbeit mehr wurde, so trat bislang zumindest beim richterlichen Personal der Gau (noch) nicht ein. Dramatisch allerdings entwickelte sich die Situation bei den Beamten und Vertragsbediensteten, die die Einsparungsmaßnahmen zunächst der rot-schwarzen, dann aber auch der schwarz-blauen Regierung umfassend zu spüren bekamen. Obwohl die Standesvertretung auch hier deutlich hörbar eine bessere Dotierung forderte, musste sie hinnehmen, dass diese drastischen Personaleinsparungen nicht ohne Wirkung auf den gerichtlichen Arbeitsalltag blieben.
Auch andere Sparmaßnahmen blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und damit die Möglichkeit optimaler Arbeitserledigung. So konnten etwa weit überschießende Einsparungen im Bibliotheksbereich nur durch massive Protestäußerungen zumindest zum Teil rückgängig gemacht werden. Fehlen von selbstverständlichen Werkzeugen wie etwa unbeschränkter Internet-Zugang sind noch immer zu beklagen.
C) Abwehr von externen Eingriffsmöglichkeiten auf die Rechtsprechung:
Im Berichtszeitraum war es auch wieder notwendig, von der Politik angestrebte Veränderungen abzuwehren, die durch Organisationsmaßnahmen externe Einflussnahme ermöglichen sollten. Hier ist vor allem an die Bestrebungen zu erinnern, den Einflussbereich der Volksanwaltschaft auszudehnen; auch die Gerichtsbarkeit sollte unter deren Kontrolle, ja gar deren Kuratel gestellt werden. Die Träger dieser Begehrlichkeiten verstiegen sich zur Forderung, der Volksanwaltschaft solle die Möglichkeit eingeräumt werden, den Obersten Gerichtshof zur Neuentscheidung in einem Verfahren zu zwingen. Auch hier verhinderte der geschlossene Widerstand der Richterschaft die Realisierung dieses Plans.
D) Gerichtsbarkeit und Regierung:
Der Berichtszeitraum zerfällt in eine Periode , in der das Justizressort durch einen parteiunabhängigen Justizminister geleitet wurde und die zweite Hälfte, auf die das nicht zutraf. Die von der Standesvertretung vorhergesehene und im Vorfeld der Ministerneubestellung auch warnend angesprochene Veränderung im Umgang mit der Gerichtsbarkeit entwickelte sich leider noch ungünstiger als dies vorherzusehen war. Nicht, dass parteipolitische Akzentuierungen in den Legislativvorhaben deutlicher wurden, sondern vielmehr die Gerichtsbarkeit selbst wurde als Angriffsziel, als Propagandamittel für Erfolge und Misserfolge von Regierungsarbeit sowohl durch das Ressort als auch durch die Opposition entdeckt.
Trauriger Höhepunkt war jedoch der Umstand, dass von hohen Repräsentanten des Staates richterliche Entscheidungen unsachlich propagandistisch benützt wurden, Richter persönlich diffamiert wurden und in klaren Andeutungen die künftige Unabhängigkeit missliebiger Richter und Gerichte in Frage gestellt wurde. Dies führte zu massiven Reaktionen der Sprecher der Standesvertretung, deren Gewicht durch eine im In- und Ausland stark beachteten Reaktion der Kollegenschaft noch deutlich verstärkt wurde: Eine initiative Gruppe von Kolleginnen und Kollegen verfasste einen "Offener Brief für die Unabhängigkeit der Justiz" und ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen unterstützten durch ihre Unterschrift diese Resolution. Das wurde auch in der Öffentlichkeit als beispielhafte Demonstration des in der Richterschaft tief verankerten Gedankens der Unabhängigkeit gewertet. Diese besondere Form des Transports berufsethischen Verständnisses hatte zur Folge, dass weitere öffentliche Angriffe auf die ordentliche Gerichtsbarkeit unterblieben. Das Bestreben eine der Verwaltung nicht genehme Rechtsprechung in den Griff zu bekommen zeigte sich neuerlich erschreckend deutlich, als der Justizminister mehrfach die angeblich abweichende Diversionspraxis des Jugendgerichtshofes als Motiv für die geplante Auflösung dieses Gerichtes nannte.
Während in der ersten Hälfte des Berichtszeitraumes die Einbindung der richterlichen Standesvertretung sowohl als Experten der Praxis bei Legislativvorhaben als auch bei Fragen der Rahmenbedingungen der Ausübung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit stark und durchaus ertragreich war, war dies danach im erstgenannten Bereich der Legislativvorhaben stark reduziert, im zweiten Bereich praktisch abgeschafft. Drei Ursachen können identifiziert werden. Erstens ein Missverstehen von Kritik in der Sache als persönliche Kritik am Bundesminister, zweitens die Führung von bloßen Scheinverhandlungen und drittens eine immer wieder zum Ausdruck kommende Idee einer Subordination der Gerichtsbarkeit unter das Justizressort. Dass unter diesen Voraussetzungen auch den standespolitischen Anliegen der Gerichtsbarkeit wenig Verwirklichungsspielraum blieb, versteht sich von selbst. Dies gilt nicht nur für das im folgenden angeführte Institutionalisierungsprojekt sondern etwa auch für eine ausformulierte RDG-Novelle, welche u.a. eine Besetzungsverpflichtung für richterliche Planstellen vorsieht, sobald ein erster Personalsenatsbesetzungsvorschlag vorliegt. Am Ende dieses Berichtszeitraums lässt sich zum Thema Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit trotz der eben dargestellten Schwierigkeiten ein positiver Aspekt erkennen: Nachdem - immer wieder leider auch aus gegebenem Anlass - mit Vehemenz der Respekt gegenüber der dritten Gewalt eingefordert worden war, nimmt die Öffentlichkeit trotz erschwerter Bedingungen die Gerichtsbarkeit zunehmend als eigenständige Kraft, die notwendigerweise eine angemessene Distanz zur Verwaltung wahrt und eigenständig ihre Anliegen vertritt, wahr. Gerade durch die politischen Angriffe, durch die Versuche einer Politisierung und durch die darauf erfolgten , die Unabhängigkeit demonstrierenden Reaktionen und Artikulationen der Gerichtsbarkeit und der Richtervereinigung wurde die Sensibilität für die Wichtigkeit einer unabhängigen unpolitischen Justiz gestärkt. Diese Entwicklung ist für die Wertschätzung der dritten Gewalt durch die Öffentlichkeit auch und gerade in den kommenden Jahren von enormer Bedeutung.
E) Gerichtsbarkeit und Parlament:
Auch im Berichtszeitraum wurden vom Präsidium der Vereinigung mit den Klubobleuten und den Justizsprechern aller im Nationalrat vertretenen Parteien wiederholt Gespräche gesucht und auch gefunden, die dem Meinungsaustausch über Anliegen der Gerichtsbarkeit dienten. Übereinstimmend wurde die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit eines derartigen Gedankenaustausches zwischen erster und dritter Gewalt festgestellt.
In allen Parteien konnte Verständnis für das Anliegen gewonnen werden, gesetzliche Regeln dafür zu schaffen, dass eine Mitgliedschaft in einem gesetzgebenden Organ mit der Ausübung des Richterberufes unvereinbar ist. Leider ist dennoch eine Umsetzung bisher ausgeblieben. Dasselbe gilt für die Einrichtung von Verwaltungsgerichten I. Instanz, die von uns seit Jahren vehement eingefordert werden.
Positiv zu bemerken ist, dass die Vereinigung wiederholt seitens des Justizausschusses eingeladen wurde, Vertreter als parteiunabhängige Experten für Ausschusssitzungen oder Hearings namhaft zu machen. Positiv hervorzuheben ist die Einrichtung einer parlamentarischen Enquetekommission zu wesentlichen Strafrechtsthemen.
Auf parlamentarischer Ebene - und dem vorgelagert im Bereich der Legislativabteilungen - wurde viel gearbeitet; zu Recht kann man von einer neuerlichen Gesetzesflut sprechen. Nicht immer konnte man sich des Eindrucks überflüssigen Reformeifers entziehen. Exemplarisch dafür möge der Kampfhundeparagraph aus dem Bereich des Strafrechts gelten. Gesetze von ähnlich epochaler Wichtigkeit gab es in Mengen. Die Reform des außerstreitigen Verfahrens, die einen markanten Schub an Rechtsstaatlichkeit bringen wird und die bereits im letzten Vorstandsbericht als nahezu fertiges Projekt referiert wurde, wartet hingegen bis heute auf ihre Umsetzung.
Die im Regierungsprogramm noch angekündigte legistische Reduktion diversioneller Möglichkeiten wurde einer umfassenden parlamentarischen Erörterung unterzogen. Die Standesvertreter argumentierten dort - im Ergebnis auch gestützt von einer breiten Front der Wissenschaft - vehement gegen die geplanten Einschränkungen. Dem Vernehmen nach wurde das Reformvorhaben - unabhängig von der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode - aufgegeben.
F) Unabhängigkeit und richterliche Standesvertretung:
Ein die vergangenen fünf Jahre beherrschendes Thema war jenes der Institutionalisierung der richterlichen Standesvertretung. Nachdem im letzten Bericht an die Generalversammlung noch das öffentlich-rechtliche Modell präferiert worden war, wendete sich letzthin das Blatt; schließlich überreichten wir dem Bundesministerium für Justiz ein Forderungspapier, das der Vereinigung der österreichischen Richter neue gesetzlich geregelte Befugnisse zuerkennen soll; das privat-rechtliche Modell wird also nun verfolgt. Noch im Vorfeld gelang es 1999, die Entlastung der Spitzenfunktionäre der Standesvertretung im § 26a GOG gesetzlich zu regeln. Dies war ein ganz wesentlicher Erfolg für die Vereinigung der österreichischen Richter; damit ist gleichsam der Fuß in die Tür gestellt. Leider hat sich die ministerielle Reformeuphorie in den letzten zwei Jahren nicht des Themas Institutionalisierung angenommen, sodass das Projekt weiterhin seiner legistischen Umsetzung harrt.
Demgegenüber erarbeiteten viele Kolleginnen und Kollegen bei den Standesvertretertagungen 1999 und 2002 fundierte und weitreichende Positionspapiere.
G) Unabhängige Gerichtsbarkeit im Strafverfahren:
Die Initiativen, die das Justizministerium im Zusammenhang mit der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens setzte, erwies sich letztlich als sehr problematisch. Diesem Reformprojekt war ein ganz wesentlicher Teil der Anstrengungen gewidmet. So notwendig eine Reform des Vorverfahrens ist - prägnant sind die Mängel vor allem im nach wie vor ungeregelten Bereich kriminalpolizeilichen Handelns -, so sehr war die Tendenz des Ministerialentwurfs abzulehnen. Er sah eine Verlagerung der Verfahrensführung und -leitung vom Richter zur Staatsanwaltschaft vor, ohne jedoch diese Behörde mit auch nur richterähnlichen Garantien auszustatten. Die Vereinigung der österreichischen Richter kritisierte bereits in der Begutachtung des Ministerialentwurfs nachdrücklich diesen Mangel. In den weiteren Verhandlungen mit Vertretern des Justizministeriums wurde dieser Standpunkt aufrecht erhalten. Eine inhaltlich tiefere Diskussion über eine Neuordnung der staatsanwaltschaftlichen Weisungsstruktur wurde verweigert. Das vorzeitige Ende der laufenden Legislaturperiode brach auch den Gesetzeswerdungsprozess vor der eigentlichen parlamentarischen Behandlung ab. Primäres Ziel der richterlichen Standesvertretung wird es aber auch weiterhin bleiben, die oberste Weisungsspitze für die Staatsanwälte bei einem nicht der Regierung angehörigen Organ zu etablieren. Andernfalls ist die Eliminierung des unabhängigen Richters aus dem Vorverfahren nicht hinzunehmen. Dies liegt evident im Interesse des Rechtsstaates Österreichs.
H) Unabhängigkeit und Medien:
Zwei Aspekte sind in der Begegnung von Gerichtsbarkeit und Medien (als Teil der Öffentlichkeitsarbeit) unter dem Aspekt der Unabhängigkeit wesentlich: der verständliche Transport des Begriffs, des Wesens, der Bedeutung und der Voraussetzung richterlicher Unabhängigkeit einerseits und die Wahrung dieser Unabhängigkeit gegenüber den Medien im Zusammenhang mit der konkreten richterlichen Tätigkeit.
Wichtige Weiterentwicklungen gelangen auch bei dieser Öffentlichkeitsarbeit der Vereinigung der österreichischen Richter. Besonders hervorzuheben ist die Website im Internet, die ob ihrer hervorragenden Gestaltung und Aktualität im In- und Ausland gelobt wird.
Das ebenfalls von der Vereinigung edierte Handbuch für Öffentlichkeitsarbeit soll Erleichterungen für all jene bringen, die in mediale Kontakte eingebunden werden und dieser Herausforderung gewachsen sein wollen. Diesen Initiativen lag die Erkenntnis zugrunde, die Wichtigkeit der institutionellen Unabhängigkeit der Rechtsprechung, aber auch der unabhängigen Arbeit der Richterinnern und Richter in der Einzelsache gegenüber der Öffentlichkeit ständig transparent machen zu müssen. Nur dies kann der richtige Weg sein, die Sensibilität in der Gesellschaft für diese Problematik zu schärfen.
Diesem Ziel dienten auch mehrere Pressekonferenzen, in denen stets nicht nur tagespolitische Fragestellungen beantwortet wurden, sondern auch grundsätzliche Anliegen und Bedürfnisse der Gerichtsbarkeit beleuchtet wurden. Besonders hervorzuheben ist die Präsentation eines Forderungskatalogs im Dezember 2000 zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.
Nicht unwesentlich geprägt wurde unser öffentliches Auftreten durch ein neues Logo und durch die grafische Neugestaltung der Richterzeitung.
I) Unabhängigkeit und Fortbildung:
Fortbildung stellt eine wesentliche Berufsvoraussetzung unabhängiger richterlicher Tätigkeit dar. Inhalte und deren Umsetzung sind am Bedarf der Richterinnen und Richter zu orientieren. Diese Aufgabe wird seit Jahrzehnten mit viel Einsatz und Engagement durch die Fachgruppen der Vereinigung wahrgenommen. Auch die koordinierende Tätigkeit des vom Bundesministerium für Justiz eingerichteten Fortbildungsbeirats, in dem die Richtervereinigung vertreten ist, hat sich dank des großen Verständnisses und Bemühens der Leiterin der zuständigen Ministerialabteilung bewährt. Besonders hervorzuheben sind neue Fortbildungsveranstaltungen wie etwa Didaktik für Ausbildner oder das von der Fachgruppe Familienrecht ins Leben gerufene Curriculum für Familienrichter.
In diesem Kontext soll an eine weithin beachtete Veranstaltungsreihe erinnert werden: Alle zwei Jahre veranstaltet die Richtervereinigung gemeinsam mit dem Institut für Zeitgeschichte das Symposion "Justiz und Zeitgeschichte". Diese Veranstaltung bietet immer wieder Gelegenheit, sich in selbstkritischer Weise mit der Situation der Gerichtsbarkeit gestern - auch im Vergleich zu heute -
auseinanderzusetzen.
J) Unabhängigkeit in Europa und in der Welt:
In Zeiten zunehmender internationaler Verflechtungen, in Zeiten zunehmender Rechtsetzungs- und Rechtsprechungstätigkeit auf supranationaler Ebene mit unmittelbarem Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsprechung sind auch die internationale Zusammenarbeit der Richterinnen und Richter und die Positionierung der Gerichtsbarkeit auf dieser supranationalen Ebene immer wichtiger. Die Vereinigung der österreichischen Richter bemüht sich einerseits durch bilaterale Zusammenarbeit mit den Richtervereinigungen unserer Nachbarstaaten, als auch durch Mitarbeit im Rahmen der Internationalen Richtervereinigung, zu deren Gründungsmitgliedern sie zählt, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit beizutragen. Dabei ist die Mitwirkung unserer Vertreter immer sehr geschätzt und willkommen. Dies zeigt, dass im Berichtszeitraum Koll. Markel zunächst Vizepräsident war und nunmehr als erster Vizepräsident der Internationalen Richtervereinigung, gleichzeitig auch Präsident der Europäischen Richtervereinigung ist, Koll. Kunst Präsident der zivilrechtlichen Studienkommission der Internationalen Richtervereinigung war, die Koll. Kuras und Reissner Vizepräsidenten der arbeitsrechtlichen bzw. der standespolitischen Studienkommission sind und Koll. Thoma Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung der Internationalen Richtervereinigung ist. Ehrenpräsident Koll. Woratsch ist immer wieder Leiter von Spezialkommissionen. Der Nutzen dieser Mit- und Zusammenarbeit ergibt sich einerseits aus dem Erkenntnisgewinn durch Vergleich der Systeme und ihrer Anwendung , andererseits auf Grund des Beobachterstatus bei UNO, EU und Europarat durch die Möglichkeit Expertenwissen und die Erfordernisse einer unabhängigen Gerichtsbarkeit in den dort stattfindenden Rechtssetzungsprozess einzubringen. Als besonders positiv ist eine Initiative der Justizminister im Rahmen des Europarats zu sehen, welche ein beratendes Gremium der Europäischen Richter ins Leben riefen, in dem die Vereinigung der österreichischen Richter ebenfalls vertreten ist. Einige der Fragestellungen in den angesprochenen Gremien während des Berichtszeitraumes seien nur beispielhaft angeführt: Finanzierung der Gerichtsbarkeit, Versuch eines Gehaltsvergleich von Richtern, Stellung von Gerichtshofpräsidenten, Ethik-Codes für Richter, Korruption in der Gerichtsbarkeit, Ernennung von Richtern für supranationale Gerichtshöfe, internationale Zusammenarbeit der Gerichte u.s.w.
Resümee:
Nehmen wir Alles in Allem: Das Schaubild der richterlichen Unabhängigkeit in den letzten fünf Jahren weist Zacken auf. Im ersten Abschnitt gab es bedeutende Erfolge, späterhin drohte die Kurve nach unten zu fallen. Die Unabhängigkeit wurde gar von Staatsorganen in Frage gestellt. Aber gerade das bewirkte eine ausgeprägte Sensibilisierung der Kollegenschaft, der Medien, ja überhaupt der Öffentlichkeit.
Einige zukunftsweisende Schritte gelangen. Zahlreiche weitere Projekte wurden angedacht und vorbereitet. Das sind unabdingbare Vorleistungen für eine Realisierung in den nächsten Jahren. Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung befindet sich aktuell nicht in einem Besorgnis erregenden Zustand. Aber Wachsamkeit ist nötig. Jene Wachsamkeit, die ja schon in jüngster Vergangenheit Angriffe in die Schranken wies. Allein in abwartender Defensive zu verharren, ist zu wenig. Initiativen für den Ausbau der Unabhängigkeit werden die nächsten Jahre prägen.
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