Stellungnahme

zum Entwurf einer Vereinbarung zur Änderung der Grundverkehrsvereinbarung

Die EO-Novelle 2000 wurde unter intensiver Einbeziehung der Österreichischen Richtervereinigung erarbeitet und fand dementsprechend auch deren Zustimmung. Die Richtigkeit der dabei durchgeführten Gesetzesänderungen scheint sich in der Praxis zu bewähren. 

Mit dem vorliegenden Entwurf wird nunmehr die bestehende Art 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern hinsichtlich der Verständigungs- und Zustellpflichten der EO-Novelle 2000 angepasst. Demzufolge wird der Entwurf begrüßt, umso mehr als ein weiterer Wegfall von einigen (wenigen) Zustellungen (Art I Zi 1 des Entwurfes) geringfügige Erleichterungen im Kanzleibereich bringt.

 Wien, am 3.6.2003