Stellungnahme
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Die
EO-Novelle 2000 wurde unter intensiver Einbeziehung der Österreichischen
Richtervereinigung erarbeitet und fand dementsprechend auch deren
Zustimmung. Die Richtigkeit der dabei durchgeführten Gesetzesänderungen
scheint sich in der Praxis zu bewähren. Mit dem vorliegenden Entwurf wird nunmehr die bestehende Art 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern hinsichtlich der Verständigungs- und Zustellpflichten der EO-Novelle 2000 angepasst. Demzufolge wird der Entwurf begrüßt, umso mehr als ein weiterer Wegfall von einigen (wenigen) Zustellungen (Art I Zi 1 des Entwurfes) geringfügige Erleichterungen im Kanzleibereich bringt. Wien, am 3.6.2003 |