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Der österreichische Richter |
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Die
Gerichtpraxis Nach Ablegung
der Matura und Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums
(Jusstudium) hat jeder Absolvent Anspruch auf die Zulassung zur
Gerichtspraxis als Rechtspraktikant. Für neun Monate steht der
Rechtspraktikant in einem Ausbildungsverhältnis, in dem er den
Gerichtbetrieb kennenlernen soll. Der Praktikant wird in verschiedenen
Gerichtsabteilungen zu konzeptiven Arbeiten und als Schriftführer
eingesetzt. Nach neun
Monaten Gerichtspraxis kann sich der Jurist um die Planstelle eines
Richteramtsanwärters bewerben. Die fachliche und persönliche Eignung
des Aufnahmewerbers werden eingehend geprüft. Von jedem
Ausbildungsrichter wird eine ausführliche Beschreibung der Kenntnisse,
Fähigkeiten und Leistungen des Praktikanten erstattet. Nach
schriftlichen und mündlichen Aufnahmeprüfungen und einer
psychologischen Eignungsuntersuchung erfolgt die Ernennung zum
Richteramtsanwärter durch den Bundesminister für Justiz auf Vorschlag
des Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Der
richterliche Vorbereitungsdienst Hinter diesem
altmodisch anmutenden Begriff verbergen sich die vier Jahre der
Ausbildungszeit zum Richter. Der Richteramtsanwärter durchläuft
verschiedene Stationen bei verschiedenen Gerichten, der
Staatsanwaltschaft und beim Rechtsanwalt oder Notar, daneben besucht er
verschiedene Seminare und Kurse um das Fachwissen aber auch die persönlichen
Fähigkeiten im Umgang mit den Menschen zu schulen. Verhandlungs- und
Vernehmungstechnik, Zeitmanagement und der Umgang mit schwierigen
Menschen müssen erlernt werden. Die
Richteramtsprüfung Am Ende der
Ausbildungszeit steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich
vor einer Prüfungskommission abzulegen ist. Nach bestandener Prüfung
und der vierjährigen Praxiszeit bewirbt sich der Richteramtsanwärter
auf eine freie Richterplanstelle. Die
Ernennung zum Richter Die Ernennung
zum Richter auf Grund von (nicht bindenden) Vorschlägen richterlicher Personalsenate wird
durch den Bundespräsidenten vorgenommen, der dieses Recht für die
meisten Richterplanstellen an den Bundesminister für Justiz übertragen
hat. |