Richterinnen und Richter in Österreich

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9. Richtervereinigung und Gewerkschaft 

Bis auf eine junge Wiener Richterin waren alle unsere InterviewpartnerInnen Mitglied der vereinsmäßig organisierten Standesvertretung der Richterschaft, der „Vereinigung der österreichischen Richter“. Das Nicht-Mitglied hatte sich schon als RiAA geärgert, daß ihr kommentarlos ein Zettel mit einer Beitrittserklärung zugesandt worden war, gleichzeitig war ihr das Auftreten des damaligen Präsidenten peinlich gewesen, und später fühlte sie sich in ihrer distanzierten Haltung bestätigt, weil sie den Eindruck gewann, daß die Richtervereinigung bestimmte Kollegen bei deren Karriere protegiere. 

Alle anderen Befragten sind Mitglieder, wenn auch vorwiegend ausschließlich passive, die ihre Aktivitäten auf die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages beschränken. Unter den westösterreichischen Befragten fanden sich mehr als unter den WienerInnen, die angaben, zumindest auch an Versammlungen teilzunehmen, teilweise außerdem an Fachgruppentreffen, fachlich ausgerichteten oder gesellschaftlichen Veranstaltungen. Die passiven Mitglieder begründeten dies in erster Linie mit Zeitmangel, einige jüngere RichterInnen meinten, sie würden sich vielleicht später engagieren, wenn sie mehr Berufsroutine und damit auch mehr Zeit hätten bzw. aufgrund ihrer Berufserfahrung von den KollegInnen eher ernst genommen würden. Nur vereinzelt wurde angegeben, daß man sich für die Tätigkeit der Richtervereinigung nicht interessiere, sich dafür nicht geeignet fühle oder jegliche „Vereinsmeierei“ ablehne. Ein Gesprächspartner begründete seine Passivität damit, daß solche Funktionen „Streßjobs“ und außerdem geeignet wären, jemanden „in blöde Situationen (zu) bringen“. 

Durchgängig wurde die Ansicht vertreten, daß die Richterstand eine aktive Standesvertretung benötige und daß die Richtervereinigung diese Aufgabe auch im großen und ganzen kompetent wahrnehme. Neben dieser zentralen Funktion der Interessenvertretung wurde vereinzelt auch ihre Bedeutung für das Image der Richterschaft in der Öffentlichkeit angesprochen. Die FunktionärInnen wurden als engagiert und rege wahrgenommen, Kritik an ihnen wurde kaum geäußert, einmal wurde der Vorwurf laut, es handle sich um „junge Dynamiker“, die die alte Generation hinausgedrängt hätten und auch deren Interessen nicht vertreten würden. Gelegentlich wurde die geringe Durchsetzungskraft der Richtervereinigung bedauert, die etwa darauf zurückgeführt wurde, daß die vertretene Berufsgruppe zu klein wäre, oder daß sie bei der Interessenvertretung auf die Unterstützung der Gewerkschaft angewiesen wäre. In diesem Zusammenhang wurde auch die Ansicht vertreten, daß die Richtervereinigung aufgrund der hohen Mitgliederzahl ein sehr starrer Apparat wäre, so daß jegliche Initiative einen sehr hohen Kraftaufwand erforderlich mache. Die Kritik, daß sie sich manchmal „zu ruhig“ verhalte, wurde damit in Verbindung gebracht, daß die FunktionärInnen in ihrer richterlichen Tätigkeit stärker entlastet werden müßten. Als Manko wurde einerseits angesprochen, daß sie sich bei Gesetzesbegutachtungen nicht genug einbringe bzw. sich generell bei Gesetzesänderungen stärker positionieren solle, und andererseits, daß sie sich zu wenig in Richtung Personalvertretung engagiere und zu wenig Auseinandersetzungen mit dem Dienstgeber führe. In Wien hat der Konflikt um die vom Bundesministerium für Justiz intendierte, von der Richterschaft aber abgelehnte Zusammenlegung der Landesgerichte für Zivil- bzw. Strafsachen teilweise zu Unmut gegenüber der Richtervereinigung geführt. Einzelne RichterInnen interpretierten die Haltung der Standesvertretung als Befürwortung der Zusammenlegung und zeigten sich darüber im Interview sehr verärgert. Ausschließlich in Vorarlberg wurde der Vorwurf erhoben, daß die WienerInnen die Vereinigung dominieren würden, sie würden in rechtspolitischen Diskussionen Positionen vertreten, die „mit niemandem in Vorarlberg abgesprochen“ wären. 

Breiten Platz nahmen in den Interviews die letzten Gehaltsverhandlungen mit der Bundesregierung ein, bei denen für den Richterdienst ein neues Gehaltsschema mit hohen Einstiegsgehältern durchgesetzt wurde. Auch unter den älteren Befragten empfanden das manche als Erfolg, weil eine alte Forderung endlich realisiert werden konnte. Einzelne kritisierten die Richtervereinigung aber massiv dafür, vorher zugelassen zu haben, daß die Richterschaft durch ein Sparpaket der Regierung „hineingelegt“ und die ältere Generation dadurch „verraten“ worden wäre. Auffallend war, daß das bei den Gehaltsverhandlungen erzielte Ergebnis teilweise ausschließlich der Richtervereinigung zugerechnet und die Rolle der Gewerkschaft vergessen wurde. 

Daß die Richtervereinigung von den Statuten her eine Standesvertretung ist, aber vom Auftreten her eigentlich eine rechtspolitische Machtposition verkörpert, damit also ein gewisser Widerspruch zwischen formellem Selbstverständnis und tatsächlichem Tun besteht, wurde von niemandem thematisiert. Insgesamt wurden rechtspolitische Aktivitäten der Vereinigung - sei es als Faktum, sei es als Forderung - kaum angesprochen. Einige Male kam ihre Rolle bei Gesetzesbegutachtungen zur Sprache, wobei sie sowohl als sehr aktiv als auch als unfähig eingeschätzt wurde, ein Richter zeigte sich damit zufrieden, daß die Richtervereinigung auch tagespolitisch präsent wäre. Die Ausblendung ihrer Rolle als rechtspolitischer „Player“ hängt wohl mit dem hohen Stellenwert zusammen, der innerhalb der Richterschaft jeglicher Politikferne zugemessen wird. So wurde auch die jetzige Präsidentin der Richtervereinigung von einem Interviewpartner dafür kritisiert, daß sie sich zu häufig in den Medien zu aktuellen rechtspolitischen Themen äußere - seiner Ansicht nach werde dadurch der Richterstand (partei-)politisch punziert. 

Bei der Frage, ob die Tätigkeit in der Richtervereinigung als Karrieresprungbrett eingeschätzt werde, hielten sich die Ja- und die Nein-Antworten in etwa die Waage. Einige meinten, der hohe Zeitaufwand der FunktionärInnen wäre eher karrierehemmend, und durch ihr Engagement würden sie sich viele Feinde machen. Häufiger wurde als Gegenargument verwendet, daß die VertreterInnen eine solche Profilierung nicht nötig hätten, da sie „auch sonst etwas darstellen“ würden. Diejenigen, die eine Aktivität in der Richtervereinigung als karriererelevant empfanden, brachten das mit stärkerer Präsenz und einem höheren Bekanntheitsgrad in Verbindung oder auch mit einem größeren Einblick und mehr Erfahrung. Manche waren der Ansicht, daß ein bestimmter Menschentyp Karriere mache, nämlich Personen, die sich gerne engagieren, eben auch in der Richtervereinigung. Ob solche Karrieren eher in der Rechtsprechung oder eher in der Justizverwaltung stattfinden, darüber waren die Meinungen geteilt. Auch bei denjenigen Befragten, die Tätigkeiten in der Richtervereinigung als Karriereschritt erachteten, klangen kaum Ressentiments gegenüber den FunktionärInnen an, immer wieder wurde betont, daß das Motiv für ihr Engagement nicht im beruflichen Fortkommen, sondern in ihrem Idealismus liege. 

Anders als bei der Richtervereinigung war kaum jemand von unseren GesprächspartnerInnen Mitglied bei der für die Richterschaft zuständigen Gewerkschaftssektion „Richter und Staatsanwälte“ in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Mehrfach wurden als Gründe angeführt, daß die Richtervereinigung als Standesvertretung ausreiche (unter Hinweis darauf, daß auch die Gehaltsverhandlungen von dieser geführt worden wären), daß der Mitgliedsbeitrag, der bei öS 216.- pro Monat liegt, zu hoch wäre, oder auch, daß die Gewerkschaft „zu politisch“ wäre. Die Gewerkschaftsmitglieder bedauerten, daß diese zu wenig für sich selbst mit ihren Leistungen werbe, so sei eben auch kaum bekannt, daß die Gehaltsverhandlungen von Gewerkschaft und Richtervereinigung gemeinsam geführt worden wären. Aber auch unter den Mitgliedern gab es Befragte, die die Gewerkschaft nur als Übergangslösung sahen: Man brauche sie, solange die Richtervereinigung nicht über den Status einer Gewerkschaft verfüge, wobei eine solche Konstruktion vor allem deshalb attraktiv erschien, weil man sich dann der Beamtenschaft gegenüber stärker abgrenzen könne. 

Unsere GesprächspartnerInnen aus den OLG-Präsidien waren durchgängig mit der Tätigkeit der Richtervereinigung sehr zufrieden und schätzten die FunktionärInnen als kompetent und engagiert ein. Die Erfolge bei den Gehaltsverhandlungen wurden teilweise als „sensationell“ bezeichnet, die vereinzelt geäußerte Kritik wurde als überzogen zurückgewiesen. In dieser Gruppe scheint es anders als bei den RichterInnen üblich zu sein, auch der Gewerkschaft beizutreten, z. B. mit dem Argument, daß die Richtervereinigung alleine zu schwach wäre. Ein Gesprächspartner erklärte den geringen Organisationsgrad bei der Gewerkschaft neben ihrem „politischen Geruch“ auch damit, daß keine Mitgliederwerbung betrieben werde. Ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den beiden Interessenvertretungen wurde zum Teil bezweifelt, da es in beiden ja weitgehend personelle Überschneidungen gebe. Daß die Richtervereinigung Karrieresprungbrett wäre, wiesen einige zurück, andere bestätigten das und empfanden es als gerechten Ausgleich für einen enormen Arbeitsaufwand bzw. begründeten es damit, daß man in der Öffentlichkeit stehe und so auch persönliche Bekanntschaften mache, von denen man profitiere. 

Die VertreterInnen der Richtervereinigung bewerteten das Verhältnis der Richterschaft zu ihrer Standesvertretung in den beiden OLG-Sprengeln unterschiedlich: In Wien sei zum einen die Zahl der aktiven RichterInnen deutlich geringer als in Innsbruck und zum anderen auch die distanzierte Haltung vieler RichterInnen ihrer Vertretung gegenüber spürbar. So werde etwa gelegentlich das gute Gesprächsklima mit der vielfach als feindlich wahrgenommenen Justizverwaltung, das eine wichtige Arbeitsbasis darstelle, von KollegInnen verständnislos registriert. Auch die Aufrechterhaltung des Kontakts mit den Mitgliedern wurde in Wien als schwierig erachtet: Man müsse alles in Einzelgesprächen abklären, in Tirol dagegen sei die Präsenz bei Besprechungen hoch. So wurde von den Tirolern auch generell ein gutes Klima zwischen Richterschaft und Standesvertretung konstatiert. Auffallend ist, daß die in den beiden OLG-Sprengeln unterschiedliche Bewertung des Verhältnisses zu den RichterInnen sich in den Interviewaussagen nicht widerspiegelt, das unterschiedliche Aktivitätsniveau allerdings schon. 

Konkret auf den Konflikt mit den Wiener RichterInnen hinsichtlich der Zusammenlegung der Landesgerichte angesprochen, wurde konzediert, daß der damalige Präsident diesbezüglich eine unglückliche Äußerung gemacht hätte, die Richtervereinigung hätte sich aber in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder immer eindeutig dagegen ausgesprochen. 

Kritisiert wurde von seiten der FunktionärInnen, daß sich nur wenige Mitglieder für standespolitische Themen interessieren würden. So gebe es z. B. kaum Reaktionen, wenn Gesetzesentwürfe zur Begutachtung ausgesandt würden, erst im nachhinein würden Unmutsäußerungen laut, die sich gegen die Richtervereinigung richten würden. Um dem entgegenzuwirken, sei beabsichtigt, die Richterzeitung zukünftig stärker für solche Themenbereiche zu nutzen. 

Als ein Grundsatz innerhalb der Richtervereinigung wurde herausgestrichen, daß sie sich von Personalpolitik fernhalte: Bei einer so hohen Mitgliederdichte verbiete sich jegliches Lobbying von selbst. Diese Überlegung führe etwa dazu, daß die Richtervereinigung keine Entsendungen in Personalsenate vornehme, aber auch, daß weibliche Kolleginnen nicht speziell gefördert würden - was diese im übrigen selbst ablehnten. Dieser letzte Punkt wurde von einer Interviewpartnerin stark kritisiert. Sie war der Ansicht, daß sich die Richtervereinigung zu wenig für Frauen engagiere, verwies darauf, daß Frauenförderung aufgrund struktureller Benachteiligungen notwendig und nicht mit einer Bevorzugung von Frauen gleichzusetzen wäre. Sie forderte, daß die Richtervereinigung stärker mit den Gleichbehandlungsbeauftragten zusammenarbeiten solle, und nannte als ein konkretes Ärgernis, daß manche Funktionärinnen sogar die Legitimität der Gleichbehandlungsbeauftragten, weil diese nicht gewählt werden, in Frage stellten. 

Daß FunktionärInnen der Richtervereinigung häufig Karriere machen würden, wurde einhellig bestätigt, wobei diese vor allem dem Bereich der Justizverwaltung, weniger der Rechtssprechung zugeordnet wurde. Begründet wurde das damit, daß dieser Personenkreis sehr engagiert wäre, mehr auffalle und viel Erfahrung einbringen könne. Tätigkeiten im Bereich der Gewerkschaft wurden dagegen weniger mit „logischen“ Karrieren in Verbindung gebracht. 

Zum Verhältnis zwischen Richtervereinigung und Gewerkschaft wurde von einer Gewerkschaftsfunktionärin angemerkt, daß es teilweise Spannungen gebe, was sie darauf zurückführte, daß die Standesvertretung sich zwar unabhängig machen wolle, letztlich aber auf die Gewerkschaft angewiesen sei. Von der Richtervereinigung wurde allerdings nur vereinzelt bestätigt, daß man sich ein Vertretungsmodell wünsche, wo man die als Apparat anachronistisch empfundene Gewerkschaft nicht mehr brauche. Gleichzeitig wurde manchen GewerkschafterInnen ihr „Apparatschik-Gehabe“ vorgeworfen. Von anderen wurde die Gewerkschaft als wichtig eingeschätzt. Sie wurde als ein Puffer für die Richtervereinigung gesehen, in dem Sinn, als bei Unzufriedenheit insbesondere Austritte aus der Gewerkschaft erfolgten - die Standesvertretung wäre exponierter, wenn sie die alleinige Vertretungsfunktion innehätte. Auch bei der Vertretung von Fraueninteressen wurde die Gewerkschaft als engagierter empfunden, mit dem Argument, daß dort nicht nur „abgehobene“ RichterInnen aktiv wären, sondern auch StaatsanwältInnen und nichtrichterliches Personal. Ein Vertreter der Richtervereinigung sprach sich für die Doppelvertretung aus, merkte aber an, daß aus seiner Sicht das Eingebettet-Sein der richterlichen Vertretung in die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst „ungünstig“ wäre - eine Auskoppelung wäre allerdings finanziell und technisch nicht realisierbar. 

Während der Organisationsgrad in der Richtervereinigung bei über 90 Prozent liegt, beträgt er laut Interviewaussagen in der Gewerkschaft in Wien rund 40 Prozent, in Tirol rund 50 Prozent. Als Gründe für die Distanz gegenüber der Gewerkschaft wurden in erster Linie deren Punzierung als „zu politisch“ und der hohe Mitgliedsbeitrag identifiziert. Dazu komme aber auch die Einstellung, daß die Richterschaft die Gewerkschaft nicht brauche, daß man alleine stark genug wäre, bzw. auch, daß sich die RichterInnen unter Betonung ihrer Unabhängigkeit nicht als ArbeitnehmerInnen sehen würden und sich gegenüber der Beamtenschaft abgrenzen wollten. Als Hintergrund für die letztgenannten Argumente wurde angesehen, daß RichterInnen grundsätzlich eher EinzelgängerInnen wären und sich als IndividualistInnen verstünden. Als ein weiterer Grund, der bei der Gewerkschaft selbst liege, wurde die Tatsache erachtet, daß man Erfolge schlecht verkaufe. Als ein Beispiel dafür wurden die Gehaltsverhandlungen genannt. Daß dabei manchmal die Rolle der Richtervereinigung zuungunsten der Gewerkschaft überbetont wurde, das wurde auch in den Interviews mit den RichterInnen deutlich. Der Richtervereinigung wurde von Gewerkschaftsseite vereinzelt vorgeworfen, daß sie den erzielten Erfolg für sich alleine reklamiert hätte, obwohl die Verhandlungen gemeinsam geführt worden wären. Die befragten GewerkschaftsvertreterInnen waren im übrigen mehrheitlich der Meinung, daß diese Verhandlungen bei realistischer Betrachtung mit einer Maximallösung abgeschlossen worden wären, nur einer vertrat die Ansicht, es wäre „mehr drinnen gewesen“, die Richtervereinigung hätte zu früh einen Kompromiß akzeptiert.

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