9. Richtervereinigung und Gewerkschaft
Bis auf eine junge Wiener
Richterin waren alle unsere InterviewpartnerInnen Mitglied der vereinsmäßig
organisierten Standesvertretung der Richterschaft, der „Vereinigung
der österreichischen Richter“. Das Nicht-Mitglied hatte sich schon
als RiAA geärgert, daß ihr kommentarlos ein Zettel mit einer
Beitrittserklärung zugesandt worden war, gleichzeitig war ihr das
Auftreten des damaligen Präsidenten peinlich gewesen, und später fühlte
sie sich in ihrer distanzierten Haltung bestätigt, weil sie den
Eindruck gewann, daß die Richtervereinigung bestimmte Kollegen bei
deren Karriere protegiere. Alle anderen Befragten
sind Mitglieder, wenn auch vorwiegend ausschließlich passive, die ihre
Aktivitäten auf die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages beschränken.
Unter den westösterreichischen Befragten fanden sich mehr als unter den
WienerInnen, die angaben, zumindest auch an Versammlungen teilzunehmen,
teilweise außerdem an Fachgruppentreffen, fachlich ausgerichteten oder
gesellschaftlichen Veranstaltungen. Die passiven Mitglieder begründeten
dies in erster Linie mit Zeitmangel, einige jüngere RichterInnen
meinten, sie würden sich vielleicht später engagieren, wenn sie mehr
Berufsroutine und damit auch mehr Zeit hätten bzw. aufgrund ihrer
Berufserfahrung von den KollegInnen eher ernst genommen würden. Nur
vereinzelt wurde angegeben, daß man sich für die Tätigkeit der
Richtervereinigung nicht interessiere, sich dafür nicht geeignet fühle
oder jegliche „Vereinsmeierei“ ablehne. Ein Gesprächspartner begründete
seine Passivität damit, daß solche Funktionen „Streßjobs“ und außerdem
geeignet wären, jemanden „in blöde Situationen (zu) bringen“. Durchgängig wurde die
Ansicht vertreten, daß die Richterstand eine aktive Standesvertretung
benötige und daß die Richtervereinigung diese Aufgabe auch im großen
und ganzen kompetent wahrnehme. Neben dieser zentralen Funktion der
Interessenvertretung wurde vereinzelt auch ihre Bedeutung für das Image
der Richterschaft in der Öffentlichkeit angesprochen. Die FunktionärInnen
wurden als engagiert und rege wahrgenommen, Kritik an ihnen wurde kaum
geäußert, einmal wurde der Vorwurf laut, es handle sich um „junge
Dynamiker“, die die alte Generation hinausgedrängt hätten und auch
deren Interessen nicht vertreten würden. Gelegentlich wurde die geringe
Durchsetzungskraft der Richtervereinigung bedauert, die etwa darauf zurückgeführt
wurde, daß die vertretene Berufsgruppe zu klein wäre, oder daß sie
bei der Interessenvertretung auf die Unterstützung der Gewerkschaft
angewiesen wäre. In diesem Zusammenhang wurde auch die Ansicht
vertreten, daß die Richtervereinigung aufgrund der hohen Mitgliederzahl
ein sehr starrer Apparat wäre, so daß jegliche Initiative einen sehr
hohen Kraftaufwand erforderlich mache. Die Kritik, daß sie sich
manchmal „zu ruhig“ verhalte, wurde damit in Verbindung gebracht, daß
die FunktionärInnen in ihrer richterlichen Tätigkeit stärker
entlastet werden müßten. Als Manko wurde einerseits angesprochen, daß
sie sich bei Gesetzesbegutachtungen nicht genug einbringe bzw. sich
generell bei Gesetzesänderungen stärker positionieren solle, und
andererseits, daß sie sich zu wenig in Richtung Personalvertretung
engagiere und zu wenig Auseinandersetzungen mit dem Dienstgeber führe.
In Wien hat der Konflikt um die vom Bundesministerium für Justiz
intendierte, von der Richterschaft aber abgelehnte Zusammenlegung der
Landesgerichte für Zivil- bzw. Strafsachen teilweise zu Unmut gegenüber
der Richtervereinigung geführt. Einzelne RichterInnen interpretierten
die Haltung der Standesvertretung als Befürwortung der Zusammenlegung
und zeigten sich darüber im Interview sehr verärgert. Ausschließlich
in Vorarlberg wurde der Vorwurf erhoben, daß die WienerInnen die
Vereinigung dominieren würden, sie würden in rechtspolitischen
Diskussionen Positionen vertreten, die „mit niemandem in Vorarlberg
abgesprochen“ wären. Breiten Platz nahmen in
den Interviews die letzten Gehaltsverhandlungen mit der Bundesregierung
ein, bei denen für den Richterdienst ein neues Gehaltsschema mit hohen
Einstiegsgehältern durchgesetzt wurde. Auch unter den älteren
Befragten empfanden das manche als Erfolg, weil eine alte Forderung
endlich realisiert werden konnte. Einzelne kritisierten die
Richtervereinigung aber massiv dafür, vorher zugelassen zu haben, daß
die Richterschaft durch ein Sparpaket der Regierung „hineingelegt“
und die ältere Generation dadurch „verraten“ worden wäre.
Auffallend war, daß das bei den Gehaltsverhandlungen erzielte Ergebnis
teilweise ausschließlich der Richtervereinigung zugerechnet und die
Rolle der Gewerkschaft vergessen wurde. Daß die
Richtervereinigung von den Statuten her eine Standesvertretung ist, aber
vom Auftreten her eigentlich eine rechtspolitische Machtposition verkörpert,
damit also ein gewisser Widerspruch zwischen formellem Selbstverständnis
und tatsächlichem Tun besteht, wurde von niemandem thematisiert.
Insgesamt wurden rechtspolitische Aktivitäten der Vereinigung - sei es
als Faktum, sei es als Forderung - kaum angesprochen. Einige Male kam
ihre Rolle bei Gesetzesbegutachtungen zur Sprache, wobei sie sowohl als
sehr aktiv als auch als unfähig eingeschätzt wurde, ein Richter zeigte
sich damit zufrieden, daß die Richtervereinigung auch tagespolitisch präsent
wäre. Die Ausblendung ihrer Rolle als rechtspolitischer „Player“ hängt
wohl mit dem hohen Stellenwert zusammen, der innerhalb der Richterschaft
jeglicher Politikferne zugemessen wird. So wurde auch die jetzige Präsidentin
der Richtervereinigung von einem Interviewpartner dafür kritisiert, daß
sie sich zu häufig in den Medien zu aktuellen rechtspolitischen Themen
äußere - seiner Ansicht nach werde dadurch der Richterstand (partei-)politisch
punziert. Bei der Frage, ob die Tätigkeit
in der Richtervereinigung als Karrieresprungbrett eingeschätzt werde,
hielten sich die Ja- und die Nein-Antworten in etwa die Waage. Einige
meinten, der hohe Zeitaufwand der FunktionärInnen wäre eher
karrierehemmend, und durch ihr Engagement würden sie sich viele Feinde
machen. Häufiger wurde als Gegenargument verwendet, daß die
VertreterInnen eine solche Profilierung nicht nötig hätten, da sie
„auch sonst etwas darstellen“ würden. Diejenigen, die eine Aktivität
in der Richtervereinigung als karriererelevant empfanden, brachten das
mit stärkerer Präsenz und einem höheren Bekanntheitsgrad in
Verbindung oder auch mit einem größeren Einblick und mehr Erfahrung.
Manche waren der Ansicht, daß ein bestimmter Menschentyp Karriere
mache, nämlich Personen, die sich gerne engagieren, eben auch in der
Richtervereinigung. Ob solche Karrieren eher in der Rechtsprechung oder
eher in der Justizverwaltung stattfinden, darüber waren die Meinungen
geteilt. Auch bei denjenigen Befragten, die Tätigkeiten in der
Richtervereinigung als Karriereschritt erachteten, klangen kaum
Ressentiments gegenüber den FunktionärInnen an, immer wieder wurde
betont, daß das Motiv für ihr Engagement nicht im beruflichen
Fortkommen, sondern in ihrem Idealismus liege. Anders als bei der
Richtervereinigung war kaum jemand von unseren GesprächspartnerInnen
Mitglied bei der für die Richterschaft zuständigen
Gewerkschaftssektion „Richter und Staatsanwälte“ in der
Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Mehrfach wurden als Gründe angeführt,
daß die Richtervereinigung als Standesvertretung ausreiche (unter
Hinweis darauf, daß auch die Gehaltsverhandlungen von dieser geführt
worden wären), daß der Mitgliedsbeitrag, der bei öS 216.- pro Monat
liegt, zu hoch wäre, oder auch, daß die Gewerkschaft „zu
politisch“ wäre. Die Gewerkschaftsmitglieder bedauerten, daß diese
zu wenig für sich selbst mit ihren Leistungen werbe, so sei eben auch
kaum bekannt, daß die Gehaltsverhandlungen von Gewerkschaft und
Richtervereinigung gemeinsam geführt worden wären. Aber auch unter den
Mitgliedern gab es Befragte, die die Gewerkschaft nur als Übergangslösung
sahen: Man brauche sie, solange die Richtervereinigung nicht über den
Status einer Gewerkschaft verfüge, wobei eine solche Konstruktion vor
allem deshalb attraktiv erschien, weil man sich dann der Beamtenschaft
gegenüber stärker abgrenzen könne. Unsere GesprächspartnerInnen
aus den OLG-Präsidien waren durchgängig mit der Tätigkeit der
Richtervereinigung sehr zufrieden und schätzten die FunktionärInnen
als kompetent und engagiert ein. Die Erfolge bei den
Gehaltsverhandlungen wurden teilweise als „sensationell“ bezeichnet,
die vereinzelt geäußerte Kritik wurde als überzogen zurückgewiesen.
In dieser Gruppe scheint es anders als bei den RichterInnen üblich zu
sein, auch der Gewerkschaft beizutreten, z. B. mit dem Argument, daß
die Richtervereinigung alleine zu schwach wäre. Ein Gesprächspartner
erklärte den geringen Organisationsgrad bei der Gewerkschaft neben
ihrem „politischen Geruch“ auch damit, daß keine Mitgliederwerbung
betrieben werde. Ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den beiden
Interessenvertretungen wurde zum Teil bezweifelt, da es in beiden ja
weitgehend personelle Überschneidungen gebe. Daß die
Richtervereinigung Karrieresprungbrett wäre, wiesen einige zurück,
andere bestätigten das und empfanden es als gerechten Ausgleich für
einen enormen Arbeitsaufwand bzw. begründeten es damit, daß man in der
Öffentlichkeit stehe und so auch persönliche Bekanntschaften mache,
von denen man profitiere. Die VertreterInnen der
Richtervereinigung bewerteten das Verhältnis der Richterschaft zu ihrer
Standesvertretung in den beiden OLG-Sprengeln unterschiedlich: In Wien
sei zum einen die Zahl der aktiven RichterInnen deutlich geringer als in
Innsbruck und zum anderen auch die distanzierte Haltung vieler
RichterInnen ihrer Vertretung gegenüber spürbar. So werde etwa
gelegentlich das gute Gesprächsklima mit der vielfach als feindlich
wahrgenommenen Justizverwaltung, das eine wichtige Arbeitsbasis
darstelle, von KollegInnen verständnislos registriert. Auch die
Aufrechterhaltung des Kontakts mit den Mitgliedern wurde in Wien als
schwierig erachtet: Man müsse alles in Einzelgesprächen abklären, in
Tirol dagegen sei die Präsenz bei Besprechungen hoch. So wurde von den
Tirolern auch generell ein gutes Klima zwischen Richterschaft und
Standesvertretung konstatiert. Auffallend ist, daß die in den beiden
OLG-Sprengeln unterschiedliche Bewertung des Verhältnisses zu den
RichterInnen sich in den Interviewaussagen nicht widerspiegelt, das
unterschiedliche Aktivitätsniveau allerdings schon. Konkret auf den Konflikt
mit den Wiener RichterInnen hinsichtlich der Zusammenlegung der
Landesgerichte angesprochen, wurde konzediert, daß der damalige Präsident
diesbezüglich eine unglückliche Äußerung gemacht hätte, die
Richtervereinigung hätte sich aber in Vertretung der Interessen ihrer
Mitglieder immer eindeutig dagegen ausgesprochen. Kritisiert wurde von
seiten der FunktionärInnen, daß sich nur wenige Mitglieder für
standespolitische Themen interessieren würden. So gebe es z. B. kaum
Reaktionen, wenn Gesetzesentwürfe zur Begutachtung ausgesandt würden,
erst im nachhinein würden Unmutsäußerungen laut, die sich gegen die
Richtervereinigung richten würden. Um dem entgegenzuwirken, sei
beabsichtigt, die Richterzeitung zukünftig stärker für solche
Themenbereiche zu nutzen. Als ein Grundsatz
innerhalb der Richtervereinigung wurde herausgestrichen, daß sie sich
von Personalpolitik fernhalte: Bei einer so hohen Mitgliederdichte
verbiete sich jegliches Lobbying von selbst. Diese Überlegung führe
etwa dazu, daß die Richtervereinigung keine Entsendungen in
Personalsenate vornehme, aber auch, daß weibliche Kolleginnen nicht
speziell gefördert würden - was diese im übrigen selbst ablehnten.
Dieser letzte Punkt wurde von einer Interviewpartnerin stark kritisiert.
Sie war der Ansicht, daß sich die Richtervereinigung zu wenig für
Frauen engagiere, verwies darauf, daß Frauenförderung aufgrund
struktureller Benachteiligungen notwendig und nicht mit einer
Bevorzugung von Frauen gleichzusetzen wäre. Sie forderte, daß die
Richtervereinigung stärker mit den Gleichbehandlungsbeauftragten
zusammenarbeiten solle, und nannte als ein konkretes Ärgernis, daß
manche Funktionärinnen sogar die Legitimität der
Gleichbehandlungsbeauftragten, weil diese nicht gewählt werden, in
Frage stellten. Daß FunktionärInnen der
Richtervereinigung häufig Karriere machen würden, wurde einhellig bestätigt,
wobei diese vor allem dem Bereich der Justizverwaltung, weniger der
Rechtssprechung zugeordnet wurde. Begründet wurde das damit, daß
dieser Personenkreis sehr engagiert wäre, mehr auffalle und viel
Erfahrung einbringen könne. Tätigkeiten im Bereich der Gewerkschaft
wurden dagegen weniger mit „logischen“ Karrieren in Verbindung
gebracht. Zum Verhältnis zwischen
Richtervereinigung und Gewerkschaft wurde von einer
Gewerkschaftsfunktionärin angemerkt, daß es teilweise Spannungen gebe,
was sie darauf zurückführte, daß die Standesvertretung sich zwar
unabhängig machen wolle, letztlich aber auf die Gewerkschaft angewiesen
sei. Von der Richtervereinigung wurde allerdings nur vereinzelt bestätigt,
daß man sich ein Vertretungsmodell wünsche, wo man die als Apparat
anachronistisch empfundene Gewerkschaft nicht mehr brauche. Gleichzeitig
wurde manchen GewerkschafterInnen ihr „Apparatschik-Gehabe“
vorgeworfen. Von anderen wurde die Gewerkschaft als wichtig eingeschätzt.
Sie wurde als ein Puffer für die Richtervereinigung gesehen, in dem
Sinn, als bei Unzufriedenheit insbesondere Austritte aus der
Gewerkschaft erfolgten - die Standesvertretung wäre exponierter, wenn
sie die alleinige Vertretungsfunktion innehätte. Auch bei der
Vertretung von Fraueninteressen wurde die Gewerkschaft als engagierter
empfunden, mit dem Argument, daß dort nicht nur „abgehobene“
RichterInnen aktiv wären, sondern auch StaatsanwältInnen und
nichtrichterliches Personal. Ein Vertreter der Richtervereinigung sprach
sich für die Doppelvertretung aus, merkte aber an, daß aus seiner
Sicht das Eingebettet-Sein der richterlichen Vertretung in die
Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst „ungünstig“ wäre - eine
Auskoppelung wäre allerdings finanziell und technisch nicht
realisierbar. Während der Organisationsgrad in der Richtervereinigung bei über 90 Prozent liegt, beträgt er laut Interviewaussagen in der Gewerkschaft in Wien rund 40 Prozent, in Tirol rund 50 Prozent. Als Gründe für die Distanz gegenüber der Gewerkschaft wurden in erster Linie deren Punzierung als „zu politisch“ und der hohe Mitgliedsbeitrag identifiziert. Dazu komme aber auch die Einstellung, daß die Richterschaft die Gewerkschaft nicht brauche, daß man alleine stark genug wäre, bzw. auch, daß sich die RichterInnen unter Betonung ihrer Unabhängigkeit nicht als ArbeitnehmerInnen sehen würden und sich gegenüber der Beamtenschaft abgrenzen wollten. Als Hintergrund für die letztgenannten Argumente wurde angesehen, daß RichterInnen grundsätzlich eher EinzelgängerInnen wären und sich als IndividualistInnen verstünden. Als ein weiterer Grund, der bei der Gewerkschaft selbst liege, wurde die Tatsache erachtet, daß man Erfolge schlecht verkaufe. Als ein Beispiel dafür wurden die Gehaltsverhandlungen genannt. Daß dabei manchmal die Rolle der Richtervereinigung zuungunsten der Gewerkschaft überbetont wurde, das wurde auch in den Interviews mit den RichterInnen deutlich. Der Richtervereinigung wurde von Gewerkschaftsseite vereinzelt vorgeworfen, daß sie den erzielten Erfolg für sich alleine reklamiert hätte, obwohl die Verhandlungen gemeinsam geführt worden wären. Die befragten GewerkschaftsvertreterInnen waren im übrigen mehrheitlich der Meinung, daß diese Verhandlungen bei realistischer Betrachtung mit einer Maximallösung abgeschlossen worden wären, nur einer vertrat die Ansicht, es wäre „mehr drinnen gewesen“, die Richtervereinigung hätte zu früh einen Kompromiß akzeptiert. |